Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.

Das Kompositum „Arbeitsentgelt“ legt nahe, dass es ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt. Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“. Innerhalb der Schweiz, ansonsten selten, wird der Begriff Salär oder Entlöhnung[1] für eine geldwerte Entlohnung verwendet.

Arbeitsentgelt ist der Oberbegriff für sämtliche in Geld erbrachten Zahlungen wie Arbeitslohn (Arbeiter) und Gehalt (Angestellte) oder auch als Sachbezug gewährter Deputatlohn. Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnkostenzuschuss beziehen sich gleichwohl stets auf beide Entgeltformen (Lohn, Gehalt). Geldzahlungen können in Bargeld (Lohntüte) oder im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs als Lohn- und Gehaltsüberweisung geleistet werden. Zum Arbeitsentgelt gehören auch Gratifikationen, Prämien (Akkordlohn), Tantiemen, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, für Mehrarbeit (Überstunden), und Zulagen (etwa Leistungszulagen)[2] oder Bonuszahlungen. Im weiteren Sinne zählt zum Arbeitslohn auch das Einkommen der Selbständigen, der Unternehmerlohn,[3] nicht jedoch der Gewinn als Entlohnung für den Kapitaleinsatz.

Gleichgültig ist, ob das Arbeitsentgelt von einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber (Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen) oder von einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (etwa Behörden) stammt. Hier wird es unterschiedlich bezeichnet, nämlich als Besoldung (Beamte, Soldaten und Berufsrichter) oder Grundentgelt (und Entwicklungsstufen) bei Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst. Genau genommen fallen die Bezüge von Beamten, Soldaten und Richtern nicht unter den Begriff „Arbeitsentgelt“, sondern gelten als Alimentation.

Im Unterschied zu Lohn bzw. Gehalt wird bei Leistungen Freier Berufe, also selbständig Erwerbstätigen, das Entgelt meist als Honorar oder Gage bezeichnet.

  1. Duden online: Entlohnung, abgerufen am 22. Oktober 2012.
  2. Gabler-Lexikon-Redaktion (Hrsg.), Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1989, S. 11.
  3. Dietmar Kahsnitz/Günter Ropohl/Alfons Schmid (Hrsg.)/Gerald Gaß, Handbuch zur Arbeitslehre, 1997, S. 457.

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