Bauschutt

Baumischabfall

Auf einer Baustelle fällt Bauschutt beim Neu-, Aus- und Umbau, sowie bei der Entkernung und dem Abbruch an. Der Begriff bezeichnet mineralische Abfälle und Baumaterial wie zum Beispiel Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramiken oder Ziegel. Es ist verboten, dem recyclebaren Bauschutt Erde oder Glas beizumengen.

In der Abfallentsorgung unterscheidet man zwischen Bauschutt und Baumischabfall. Beide Abfallarten gehören nicht in den Hausmüll und müssen fachgerecht entsorgt werden. Beide zählen laut Abfallverzeichnis-Verordnung zur Hauptkategorie 17 der Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten).[1]

  1. Informationen zu Abfallschlüsselnummer AVV 17. In: Entsorgung.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2015; abgerufen am 15. Januar 2015.

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