Bundesarbeitsgericht

Deutschland Bundesarbeitsgericht
— BAG —p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberster Gerichtshof des Bundes
Aufsichts­organ(e) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bestehen seit April 1954
Hauptsitz Erfurt, Thüringen Thüringen (§ 40 Abs. 1 ArbGG)
Leitung Inken Gallner (Präsidentin)
Rüdiger Linck (Vizepräsident)
Website www.bundesarbeitsgericht.de
Außenansicht 2011
Großer Sitzungssaal
Foyer
Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek
Bibliothek
Vorhof

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.[1] In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig.

In den anderen Staaten des deutschen Sprachraums existiert kein eigenständiges oberstes Arbeitsgericht; die letztinstanzlichen Entscheidungen in Arbeitssachen sind dort Teil der Zuständigkeit des obersten Zivilgerichts. Dieses heißt in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht.

  1. Arbeitsgerichtsgesetz § 40 Absatz 2 – Einrichtung.

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