Als Buntpapier wird Papier bezeichnet, das mittels unterschiedlicher Techniken manuell oder maschinell bearbeitet wurde. Der englische Fachbegriff lautet decorated paper. Der Begriff wird darüber hinaus umgangssprachlich für industriell hergestelltes einfarbiges Bastelpapier verwendet. Buntpapier dient zum Umhüllen, Bekleben und Auskleiden von Gegenständen und Verpackungen oder als künstlerischer Bedarf. Nicht als Buntpapier gelten Tonpapier und Tonkarton, die aus direkt in der Masse gefärbtem Stoff hergestellt werden. Albert Haemmerle, dem Doyen der deutschsprachigen Buntpapiergeschichtsforschung, verdankt sich eine 1970 publizierte begriffliche Abgrenzung:
„Buntpapier als terminus technicus ist ein Sammelbegriff für alle Sorten von Papier, deren Oberfläche gefärbt, farbig getränkt, mit Farbstoffen bedeckt, bedruckt oder geprägt ist, angefangen bei den einfarbigen gestrichenen, matten oder hochglänzenden Papieren bis zu den mit Metallfolien bedeckten Papieren, einschließlich der mannigfaltigen Imitationspapiere – der Holzimitationen oder Fladerpapiere, der Stoffimitationen wie Velour papiere, Moirépapiere, Kambrikpapiere, der Lederimitationen wie Saffianpapiere, Maroquinpapiere, Chagrinpapiere und dergleichen mehr. Dagegen zählen in der Papiermasse durch Farbzusatz gefärbte Papiere im handelsüblichen Sinne nicht zu den Buntpapieren, soweit sie nicht durch zusätzliche Weiterverarbeitung zu Buntpapieren werden. Diese durchgefärbten Papiere heißen farbige Papiere.“
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