Drogenauszug

Als Drogenauszüge (auch arzneilicher Auszug oder Drogenextrakt) bezeichnet man in der Pharmazie Zubereitungen, die mittels Extraktion („Ausziehung“) aus pharmazeutischen Drogen gewonnen werden. Der Begriff wird unabhängig von der Konzentration eines darin befindlichen Stoffes benutzt. Drogenauszüge können entweder direkt als Arzneimittel verwendet oder zu solchen weiterverarbeitet werden.

Nach Definition des Europäischen Arzneibuches sind Extrakte „flüssige, halbfeste oder feste Zubereitungen, die aus Pflanzlichen Drogen unter Verwendung geeigneter Lösungsmittel gewonnen werden“.[1]

  1. Europäisches Arzneibuch 10.0. Deutscher Apotheker Verlag, 2020, ISBN 978-3-7692-7515-5, S. 1318.

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