Faktormarkt

Typisches Arbeitsmarktdiagramm: Es zeigt den Faktor Arbeit und seinen Faktorpreis (Lohn)

Der Faktormarkt (oder Beschaffungsmarkt; englisch factor market) ist in der Volkswirtschaftslehre ein Markt, auf dem Wirtschaftssubjekte als Anbieter und Nachfrager von Produktionsfaktoren oder Verfügungsrechten hierüber auftreten. Faktormarkt ist die Abkürzung von Produktionsfaktormarkt. Handelsobjekte auf diesem Markt sind die Produktionsfaktoren Arbeit, Boden, Kapital und Unternehmerleistung, so dass zu den Faktormärkten der Arbeitsmarkt, Immobilienmarkt, Energiemarkt, Investitionsgütermarkt, Rohstoffmarkt[1] und Kapitalmarkt gehören. Verfügungsrechte (englisch property rights) über Produktionsfaktoren sind die einem Wirtschaftssubjekt zugeordnete Möglichkeit, eine bestimmte Entscheidung über einen Produktionsfaktor im Rahmen einer anerkannten sozialen Beziehung (Geschäftsbeziehung) durchsetzen zu können.[2] Als Marktteilnehmer auf den Faktormärkten fungieren die Wirtschaftssubjekte Unternehmen, Privathaushalte und der Staat mit seinen Untergliederungen.

Faktormärkte spielen in den Wirtschaftswissenschaften eine bedeutende Rolle bei der mikroökonomischen Erklärung von Produktionsabläufen, insbesondere bei deren Modellierung durch Produktionsfunktionen. Daneben finden sie Anwendung bei der makroökonomischen Modellierung im Rahmen der Wachstumstheorie, so zum Beispiel im Rahmen des Solow-Modells.

  1. Michael Olsson/Dirk Piekenbrock, Kompakt-Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, 1998, S. 135
  2. Dirk Piekenbrock, Gabler Kompakt-Lexikon Volkswirtschaftslehre, 2009, S. 465

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