Gesundheitspolitik

Unter Gesundheitspolitik versteht man den Politikbereich, der sich mit der Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitssystems beschäftigt und für dessen Funktionalität verantwortlich ist. Dazu gehören unter vielem anderen Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen, der Krankenhausträger, der Ärzte und Apotheker und der Pharmaindustrie sowie die Regelung in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.

Zur Gesundheitspolitik gehört auch die Beeinflussung anderer gesundheitsrelevanter Politik- und Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Ernährung, Verkehr, Umwelt, Familie und Freizeit. Diese „indirekte Gesundheitspolitik“ (Health in All Policies) und das eigentliche Gesundheitssystem beeinflussen die Gesundheit der Bevölkerung.

Der Begriff Gesundheitspolitik wurde ab 1913 von dem Karlsruher Internisten und Sozialhygieniker Alfons Fischer[1] in die Öffentlichkeit eingeführt.

  1. Wilfried Witte: Fischer, Alfons. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 401 f.

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