Herstatt-Risiko

Als so genanntes Herstatt-Risiko wird umgangssprachlich im Interbankenhandel (Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandel) das Finanzrisiko einer Vertragspartei genannt, dass der andere Vertragspartner bis zum beiderseitigen Erfüllungstag seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, während die eigene Verpflichtung bereits erfüllt wurde. Dieses Erfüllungsrisiko wurde nach der Herstatt-Bank benannt, die durch ihre Insolvenz im Juni 1974 als Vertragspartner („Kontrahent“) insbesondere im Devisenhandel die von ihr zuvor eingegangenen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen konnte. Heute spricht man vom Gegenparteiausfallrisiko.


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