K.-o.-Tropfen

Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen oder Vergewaltigungsdrogen) werden sedierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden Opfern unbemerkt oder heimlich verabreicht. Dazu werden sie zumeist in Getränke oder andere Drogen, manchmal auch in Speisen gemischt. Nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Das macht den strafrechtlichen Nachweis der Tat oft schwierig. Neben der oralen Verabreichung (meist als Getränk bzw. „spiked Drink“) ist auch die intramuskuläre Applikation (Needle Spiking) per Spritze möglich.

K.-o.-Tropfen beinhalten eine große Bandbreite von meist farb- und geruchlosen Substanzverbindungen, die zum Großteil schnell abgebaut werden und daher schwer nachweisbar sind. Während zum Beispiel eine geringe Dosis euphorisierend, enthemmend und sexuell stimulierend wirkt, wie etwa bei Substanzverbindungen mit GHB (Liquid Ecstasy), kommt es bei höherer Dosierung zu Koordinationsstörungen, Schwindel und Müdigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Bei Überdosierung kann es zum Tod durch Atemlähmung kommen.[1] Bei einer Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen treten massive Einschränkungen bereits bei einer geringeren Dosis auf als ohne Mischkonsum. Todesfälle konnten ab einer Dosis von 103 Milligramm GHB (pro Liter Blut) nachgewiesen werden.[2]

Während GHB seit 2002 als Betäubungsmittel eingestuft wird, unterliegen die chemischen Ausgangsstoffe, 1,4-Butandiol und GBL in Deutschland als industrielle Massenchemikalien der REACH-Verordnung.[3][2][4]

  1. K.o.-Tropfen: Was war da in meinem Drink? Zeit Online, aufgerufen am 15. Oktober 2021
  2. a b GHB - Der schmale Grat zwischen Rausch und Koma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, aufgerufen am 12. Januar 2022
  3. Gamma-Butyro-Lacton – Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen und Bekämpfung von Drogenmissbrauch (Drucksache 19/6790) Deutscher Bundestag, aufgerufen am 12. Januar 2022
  4. K.-o.-Tropfen:Diese Droge dürfte nicht legal sein Süddeutsche Zeitung, aufgerufen am 12. Januar 2022

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