Radverkehrsanlage

Straßenbegleitender gemeinsamer Geh- und Radweg außerorts in Police, Polen
Das 2020 in Deutschland erlassene Zeichen 244.3: „Beginn einer Fahrradzone“

Eine Radverkehrsanlage ist vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen und ein Oberbegriff für Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg, in der Schweiz auch Veloweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein (Radfahrstreifen und Schutzstreifen, in der Schweiz beides Radstreifen oder umgangssprachlich Velostreifen) oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstraße).

Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen für den fließenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen; im weiteren Sinne kann der Begriff auch Fahrradabstellanlagen umfassen.


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