Sachsen-Eisenach

Sachsen-Eisenach um 1680 (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen)
Das frühere Herzogliche Residenzhaus in Eisenach

Sachsen-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Die Hauptstadt war Eisenach.

Sachsen-Eisenach wurde im Heiligen Römischen Reich als Fürstentum geführt und war als solches Mitglied im Obersächsischen Reichskreis. Seit das Haus Wettin 1423 durch Übertragung des Herzogtums Sachsen-Wittenberg die Kurfürstenwürde und den Herzogstitel des alten Stammesherzogtums Sachsen erwarb, trugen alle männlichen Mitglieder der Familie, unabhängig davon, ob sie regierten oder nicht, den Titel eines „Herzogs zu Sachsen“. Als ältester und vornehmster Titel ging dieser allen anderen Titeln voran (mit Ausnahme des Kurfürstentitels, den die Ernestiner allerdings 1547 dauerhaft an die Albertiner verloren). Da der „Fürst von Eisenach“ als Ernestiner zugleich auch „Herzog zu Sachsen“ war, und dieser Titel dem Fürstentitel voranging, wird auch vom „Herzogtum Sachsen-Eisenach“ gesprochen.

Aufgrund der ernestinischen Erbfolgeregelungen kam es im Zuge der jeweiligen Landesteilungen meist zu einer weiteren Aufsplitterung des Gesamtstaates. Hiervon war auch das Eisenacher Gebiet in unterschiedlichem Umfang betroffen. Seit dem Aussterben des eigenen Herrscherhauses, im Jahr 1741, wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar in Personalunion regiert, beginnend mit Ernst August I. 1809 kam es, unter Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, zum Vollzug der Realunion, woraus das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach hervorging. Auf dem Wiener Kongress 1815 erhielt das Land den Status eines Großherzogtums.


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