Als Sperrgebiet (Synonym: Sperrzone[1][2]) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung überhaupt oder zeitweise nicht zugänglich ist. Dazu gehören beispielsweise Truppenübungsplätze oder ehemalige Munitionsanstalten.
Es gibt auch Sperrgebiete, in denen lediglich bestimmte zolltechnische Vorschriften zu beachten sind, wie im Freihafen oder in Zollgrenzbezirken.
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