Staatsanwalt

Tracht des litauischen Staatsanwalts

Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage. Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter, in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege.


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