Traktat

Ein Traktat (von lateinisch tractatus „Abhandlung, Erörterung“, von tractare[1]) ist eine kurze schriftliche Abhandlung über ein Thema. Sowohl die männliche Form der Traktat als auch die sächliche Form das Traktat sind gebräuchlich.[2]

Die Publikation in Traktat-Form stammt aus der Antike. Als Literaturgattung ist es dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Kapiteln und vollständigem Text keine weiteren Gliederungsstrukturen vorhanden sind.[3] Oft werden im Traktat religiöse, philosophische, kulturelle, politische, moralische oder (natur-)wissenschaftliche Themen behandelt.[4]

Außer für literarische Werke wurde der Begriff früher auch im Sinne von „Vertrag“ verwendet[5], auch heute noch gelegentlich für Staatsverträge. So werden Verträge wie diejenigen über die Polnischen Teilungen auch als Partagetraktat bezeichnet.

  1. Vgl. auch Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Aufl., hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin/ New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 785 (traktieren/tractāre: ‚bewirten, handhaben, behandeln, erörtern, verhandeln‘).
  2. Traktat, das oder der. In: Duden. Cornelsen Verlag, abgerufen am 15. Februar 2024.
  3. Gundolf Keil: „dits die beste raet die icker toe can gegeuen genomen vte platearise“. Quellenkundliche Anmerkungen zu Ypermans Medicine. In: Geneeskunde in nederlandstalige teksten tot 1600. Koninklijke Academie voor Geneeskunde van België, Brüssel 2012 (2013), ISBN 978-90-75273-29-8, S. 93–137; hier: S. 106, Anm. 86 (zum im 12. Jahrhundert verfassten Traktat Practica brevis des Johannes Platearius).
  4. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen JK.
  5. Wörterbuchnetz. Abgerufen am 13. April 2023.

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