Unterlegscheibe

Genormte Unterlegscheiben, Außendurchmesser etwa das Dreifache des Gewindedurchmessers

Unterlegscheiben, Unterlagsscheiben oder Beilagscheiben sind ringförmige, über den Schaft einer Schraube stülpbare und meistens aus Metall bestehende Scheiben. "Beigelegt" zwischen Schraubenkopf und dem mit der Schraube zu befestigenden Teil, dient sie dazu, die von der Unterseite des Schraubenkopfes ausgehende Kraft auf eine größere Fläche dieses Teils, dessen Werkstoff meistens weniger fest als der der Schraube ist, zu übertragen. Bei durchgehenden Metallschrauben wird auch unter der Mutter eine Unterlegscheibe angebracht. Unterlegscheiben gibt es mit verschieden großem Außendurchmesser und in unterschiedlicher Dicke. Bei Schrauben mit größerem und rundem[anm 1] Kopf kann eine Unterlegscheibe entfallen.

Wegen ihres größeren Durchmessers bleibt die Unterlegscheibe beim Anziehen der Schraube oder der Mutter auf dem zu befestigenden Teil liegen. Das Gleiten findet zwischen ihr und dem Schraubenkopf bzw. der Mutter statt, und die Oberfläche des Teils kann nicht durch Reiben verletzt werden.

Die Unterlegscheibe ist eines von vielen Bauteilen in der Verbindungstechnik und gehört zu den in fast allen Eigenschaften genormten Maschinenelementen.

Die gleichen genormten Unterlegscheiben können auch bei nicht fest angezogenen Schrauben, die als Achsen für einfache Drehgelenke dienen, benutzt werden. Sie sind zwar nicht axial belastet, garantieren aber ein besseres Anliegen als z. B. die kantige Unterseite eines Sechskantschraubenkopfs. In einfachen Fällen wird auf eine Mutter verzichtet oder die Schraube[anm 2] durch einen Stift ersetzt, wobei die Scheiben durch Splinte o. ä. am Wegrutschen gehindert werden.
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