Vorflut

Vorflut und Vorfluter sind Begriffe aus der Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit Entwässerung und gehören zur Terminologie der Hydrotechnik. Wörtlich sind sie zu verstehen als „vor der Flut“, d. h. als „Maßnahmen vor drohender Überschwemmung“ um Wasser zu abfließen lassen. Natürliche Vorflut ist Vorflut durch einfachen, der Schwerkraft folgenden Abfluss. Künstliche Vorflut beruht auf der Hebung des Wassers durch Pumpen oder Schöpfwerke.

Vorflut wird überall dort benötigt, wo Abwasser anfällt, und muss gegebenenfalls im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Abwasser im hier verwendeten Sinn umfasst auch unverschmutzte Wässer, zum Beispiel von einer Fläche abfließendes Regenwasser (Oberflächenwasser).[1] Wichtig ist eine Vorflut auch für die landwirtschaftliche Bodennutzung auf vernässten Flächen, zum Beispiel für den Betrieb von Drainagen, Tiefs und anderen Entwässerungsgräben. Hier soll durch die Vorflut der Grundwasserspiegel auf eine für das Pflanzenwachstum förderliche Höhe eingeregelt werden.

  1. in Deutschland geregelt im § 54 des Wasserhaushaltsgesetzes (Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung).

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