Agens in rebus

Ein agens in rebus (wörtlich „jemand, der in Angelegenheiten tätig ist“), auch magistrianus genannt (aus altgriechisch μαγιστριανός magistrianós „dem magister zugeordnete Person“ oder ἀγγελιαφόρος angeliaphóros „Botenläufer“), war ein Beamter des spätantiken römischen Staates, der mit Überwachungsaufgaben betraut war.[1] Die agentes in rebus[2] waren seit Konstantin in einer militärisch organisierten schola zusammengefasst und dem Prätorianerpräfekten oder dem magister officiorum unterstellt. Erstmals im Jahr 319 bezeugt, werden die agentes in rebus seit dem 7. Jahrhundert nicht mehr erwähnt.

Mit den agentes in rebus schuf sich die Zentralverwaltung ein Instrument, um angesichts der ineffektiven, aufgeblähten und durch interne Rivalitäten manchmal handlungsunfähigen Provinzverwaltung vor Ort intervenieren zu können. Bedingung dafür war allerdings, dass die agentes nicht so korrupt waren wie jene Beamten, die sie kontrollieren sollten.[3] Die in der älteren Literatur gängigen Bezeichnungen als „Geheimpolizei“ bzw. „Spitzel“ sind insofern irreführend, als die agentes ihre militärischen Abzeichen (Chlamys und Cingulum) trugen und sich nicht unerkannt unter die Bevölkerung mischten.[4]

  1. Karl Ernst Georges: ago. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 1. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1913, Sp. 272 (Digitalisat. zeno.org). „kaiserlicher Beauftragter oder Kommissar zu Revisionen in Militär- und Zivilangelegenheiten“
  2. Der Nominativ Plural des Partizips Präsens Aktiv agens lautet im Lateinischen agentes.
  3. W. G. Sinnigen: Chiefs of Staff and Chiefs of the Secret Service, 1964, S. 78.
  4. Wolfgang Schuller: Grenzen des spätrömischen Staates: Staatspolizei und Korruption. 1975, S. 4.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search