Allianzwappen

Doppelwappen der Personalunion der Bourbonen als Könige von Frankreich und Navarra

Ein Allianzwappen ist die Darstellung zweier Wappen, deren Träger (Personen, Länder, Fürsten- oder Bistümer) durch eine Allianz verbunden sind, in aller Regel durch Heirat, seltener durch Personalunion. Bekannt sind diese seit dem Ende des 13. Jahrhunderts.

Das Allianzwappen von Eheleuten ist ein Symbol für die eheliche Verbindung und damit auch eine Kennzeichnung der betreffenden Generation innerhalb der Familie und setzt keinen politischen Bündnisvertrag und auch keine gemeinsame Herrschaftsausübung über Territorien voraus. Mit Allianz ist hier schlicht die eheliche gemeint. Bei Ehepaaren befindet sich der Schild des männlichen Ehepartners „heraldisch rechts“ (aus Sicht des ritterlichen Schildführers), also vom Betrachter gesehen links, das der Frau auf der anderen Seite, entweder nebeneinander gestellt oder einander zugeneigt. Bei Darstellungen von Personalunionen befindet sich das ranghöhere Wappen links (heraldisch rechts), bisweilen unter einem Oberwappen.

Von Allianzwappen zu unterscheiden sind zusammengesetzte (Komposit-)Wappen, bei denen einzelne Felder in einem Wappenschild vereint sind, entweder als gespaltenes Wappen oder als geviertes oder als Vielfelderwappen, bisweilen mit zentralem Herzschild, was die Vereinigung von Familien oder Territorien (etwa durch Erbanfall) symbolisiert.


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