Amateurfunkzeugnis

Historische Amateurfunklizenz von Alfred Gross (1935)

Das Amateurfunkzeugnis (auch: Amateurfunklizenz; amtlich: Amateur­funk­prüfungs­bescheinigung)[1] ist eine Prüfungs­bescheinigung der für den Amateurfunkdienst zuständigen Behörde.

Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateur­funk­prüfungs­bescheinigung sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Amateurfunkrufzeichens. Diese können durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung erworben werden.

Amateurfunkzeugnis wird häufig als Lizenz oder Lizenzurkunde bezeichnet. Das beruht auf dem international, zum Beispiel der in der ECC-Empfehlung 05(06) verwendeten Begriff Radio Amateur License.

  1. Prüfungsfragen zum Erwerb von Amateur­funk­prüfungs­bescheinigungen, abgerufen am 19. Januar 2024.

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