Amtssprachen innerhalb Deutschlands

Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, die Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt.

Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch. Bundesbehörden in Deutschland kommunizieren in der Regel in der Amtssprache Deutsch.

Gleiches wie für die Amtssprachen gilt auch für die Gesetzes- und Gerichtssprachen: Bundesgesetze und -erlasse sind in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Durch Unternormstellung (Ratifikation) des Rechts der Europäischen Union, weiteren internationalen Rechts und internationaler Verträge können auch in Deutschland fremdsprachige Gesetze und Abmachungen Gesetzeskraft erlangen (siehe dazu Abschnitt „Gesetzessprachen innerhalb Deutschlands“). Bundesgerichte kommunizieren ebenfalls in der Regel auf Deutsch.

Deutsch ist auch in allen 16 Ländern Deutschlands Amtssprache; einzelne Länder haben weitere Amtssprachen. Ebenso verhält es sich mit den Gesetzessprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)Länder gilt Gleiches wie auf Bundesebene.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search