Anklagesatz

Der Anklagesatz ist nach deutschem Strafprozessrecht Teil der Anklageschrift und in § 200 StPO geregelt. Er wird zu Beginn der Hauptverhandlung verlesen.

Der Anklagesatz besteht aus einem abstrakten Teil, in dem die Strafgesetze und Paragraphen wiedergegeben werden, gegen die der Angeklagte verstoßen haben soll und einem konkreten Teil, in welchem in prägnanter und knapper Form der angeklagte Lebenssachverhalt geschildert wird. Der konkrete Teil legt die Tat im prozessualen Sinne fest (Immutabilitätsprinzip).

Die Reihenfolge von konkretem und abstraktem Teil kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.


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