Arbeitersekretariat

Arbeitersekretariate entstanden in Deutschland in der Zeit der Hochindustrialisierung seit 1894 als Beratungsstellen für Arbeiter.[1] Sie wurden von den Gewerkschaften zur arbeitsrechtlichen Beratung ihrer Mitglieder genutzt. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden sie z. T. von den Kommunen unterstützt.[2] Heute werden die Aufgaben vom DGB Rechtsschutz wahrgenommen.

  1. Vgl. den Bericht über die Gründung des ersten Arbeitersekretariats 1894 in Nürnberg, in: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 1. Band, Grundfragen der Sozialpolitik, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2016, Nr. 77.
  2. Jedermanns Lexikon in zehn Bänden, Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 135.

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