Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit für das Arbeitsrecht.

Sie hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit. Dennoch ist die Arbeitsgerichtsbarkeit eine eigene Fachgerichtsbarkeit und trotz ihrer historischen Wurzeln kein Teil der Zivilgerichtsbarkeit. Grundlegendes Gesetz für Gerichtsverfassung und Ordnung des Prozesses in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) von 1979.


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