Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)

Arbeitspflicht ist im Arbeitsverhältnis die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, für den Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsvertrag tätig zu sein. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers steht dessen Vergütungspflicht in Form eines Arbeitsentgelts im Gegenseitigkeitsverhältnis gegenüber.


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