Attische Demokratie

Die Pnyx mit Rednertribüne, in klassischer Zeit Ort der attischen Volksversammlung

Die attische Demokratie erlangte ihre vollständige Ausprägung im 5. Jahrhundert v. Chr., im Zeitraum zwischen den Perserkriegen und dem Peloponnesischen Krieg. Dies war zugleich die Zeit der größten Machtentfaltung Athens durch den attischen Seebund und durch eine darauf gegründete ökonomische Blüte und glanzvolle kulturelle Entfaltung, als deren imponierendstes Zeugnis die Bauten auf der Akropolis überliefert sind.

Die attische Demokratie ist eine frühe Vorläuferin einer auf dem Prinzip der Volkssouveränität basierenden politischen Ordnung. Mit ihr wurde ein Verfassungstypus entwickelt, der allen Bestrebungen zur Ausweitung direktdemokratischer Ansätze als Modell und geschichtliche Erfahrung dienen konnte und kann.

Auch in der Epoche ihrer Vollendung bot die attische Demokratie allerdings nur einem Teil der Bevölkerung Attikas das Recht zur politischen Partizipation. Frauen, Sklaven und Metöken (Fremde, meist ebenfalls griechischer Herkunft) waren davon ausgeschlossen. Das Bürgerrecht war einerseits sehr exklusiv und wurde Externen nur in Einzelfällen verliehen; abgesehen von wenigen Ausnahmen besaßen nur Männer, deren beide Eltern bereits Bürger Athens gewesen waren, alle politischen Rechte. Diese registrierten Vollbürger waren andererseits auf allen politischen Entscheidungsebenen großteils im Losverfahren mitwirkend beteiligt. Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne existierte nicht; der Macht der Volksversammlung waren kaum Schranken gesetzt.


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