Attorney General of Ireland

Der oder die Attorney General of Ireland („Generalstaatsanwalt von Irland“, irisch Ard-Aighne na hÉireann) ist nach der irischen Verfassung von 1937 (Art. 30) der höchste juristische Beamtenposten in der Republik Irland. Er oder sie berät die Regierung in allen juristischen Angelegenheiten. Auf Einladung nimmt er an den Kabinetts- und Regierungssitzungen teil. Eine der bedeutendsten Aufgaben ist die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Er vertritt die Regierung vor dem Supreme Court, wenn der Präsident die Überprüfung verlangt. Bis zur Schaffung einer „echten“ Staatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions) 1974 oblag seinem Amt auch die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde. Heute sind Aufgaben der internationalen Rechtshilfe (Auslieferungsverfahren) und bestimmte Aufgaben des Fisheries Act dem Attorney General of Ireland vorbehalten. Ferner ist der Attorney General of Ireland Leader of the Irish Bar, nicht aber Vorsitzender der Kammer.


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