Attribut (Grammatik)

Attribut, deutsch auch Beifügung oder Satzgliedteil, ist ein Begriff aus der Grammatik und bezeichnet im engen Sinn einen Ausdruck, der von einem Substantiv grammatisch abhängt. In diesem Sinn nennt man das Adjektiv schnell in „schnelles Auto“ ein attributives Adjektiv, im Gegensatz zum prädikativen Gebrauch in dem Satz „Das Auto ist schnell“.

In einem weiteren Sinn ist von Attributen jedoch auch mit anderen Arten von Bezugswörtern die Rede, z. B. für Konstruktionen mit einem Adjektiv oder Adverb („erstaunlich weit“ bzw. „weit oben“; potenzielle Attribute kursiv). Hier ist der Sprachgebrauch schwankend, ob solche Angaben als Attribute oder als Adverbiale bezeichnet werden. Nur Ausdrücke, die von einem Verb abhängen, werden in der deutschen Grammatik nicht als Attribute bezeichnet, weil dies genau die Elemente sind, die als Satzglieder bezeichnet werden. (In der französischen oder spanischen Grammatiktradition herrscht aber teilweise ein anderer Sprachgebrauch, der von Attributen auch auf der Satzebene spricht.)

In manchen deutschen Grammatiken werden die Bezeichnungen (Satz-)Gliedteil und Attribut als gleichbedeutend verwendet, wogegen andere (etwa die Dudengrammatik (2009)[1]) dies ausdrücklich vermeiden. Das Problem ist, dass im Vergleich zu Attribut die Bezeichnung „Satzgliedteil“ eine weiter gefasste Bedeutung haben müsste, wenn sie wörtlich verstanden wird. Erstens, wie gesagt, ist der Begriff Attribut oft eingeschränkt auf Teile nur von substantivischen Satzgliedern. Beispiel:

  • Direkt vor dem Haus (...steht ein Baum)“
– der Teil „direkt“ hängt von der Präposition „vor“ ab statt von einem Substantiv, ist also kein Attribut in einem engeren Sinn, ist aber Teil eines Ortsadverbials, also eines Satzglieds.

Zweitens soll in der Regel auch bei substantivischen Satzgliedern nicht jeder beliebige Teil davon Attribut heißen, sondern nur Ergänzungen oder Angaben zum Kern des Satzglieds. Beispiel:

  • „Der Hund bellt“
– hier ist „der Hund“ ein Satzglied, aber keines seiner Teile wäre ein Attribut (da das Substantiv „Hund“ der Kern des Satzglieds selbst ist und der Artikel eine Spezialfunktion hat, die weder unter Ergänzung noch Angabe fällt).
  1. Dudengrammatik 2009, S. 773 / Randnr. 1175 (Ende).

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