Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Aufzug und Fahrstuhl aufgeführt.
Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Aufzugsanlagen – mit Ausnahme des Paternosteraufzugs – zählen in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.
Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:
Förderhöhe mindestens 180 cm
teilweise geführte Aufzugskabine
mindestens zwei feste Zugangsstellen.
In der Richtlinie 2014/33/EU wird Aufzug definiert als
ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren,
gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang fortbewegt,
oder
Hebeeinrichtungen, die sich nicht zwingend an starren Führungen entlang, jedoch in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen.