Eine Autorisierung (von lateinisch auctorare ‚verbürgen, bekräftigen, bestätigen‘)[1] ist im weitesten Sinne eine Zustimmung oder Erlaubnis, spezieller die Einräumung von Rechten gegenüber interessierten Rechtssubjekten, gegebenenfalls als Nutzungsrecht gegenüber Dritten.
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