Bayerische Verfassungsgeschichte

Die Betrachtung Bayerischer Verfassungsgeschichte umfasst zwei Dimensionen: Im engeren Sinne eines Verfassungsrechts beginnt sie 1808 mit einer ersten „Konstitution“, der 1818 die „Verfassung für das Königreich Bayern“ folgte, und führt über die „Bamberger Verfassung“ von 1919 bis zur noch heute gültigen „Verfassung des Freistaates Bayern“. Im weiteren Sinne eines Verfassungsgeschehens (E. R. Huber) gab es auch in vorkonstitutioneller Zeit eine Verfassungsgeschichte.


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