Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.[1] Beamte gehören nicht zu den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte), deren Beschäftigungsverhältnisse durch das Arbeitsrecht und Tarifverträge geregelt sind.

Richter und Soldaten sind keine Beamten; ihr Dienstrecht ist in anderen Rechtsnormen (DRiG bzw. SG) geregelt. Dennoch finden auf diese Statusgruppen viele beamtenrechtliche Bestimmungen Anwendung oder es wurden ähnliche Regelungen getroffen (z. B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung). Religionsgemeinschaften, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind, können nach Maßgabe ihres Rechts sog. Kirchenbeamtenverhältnisse begründen.

Zum 30. Juni 2022 gab es in Deutschland 1.726.600 Beamte,[2] darunter etwa 738.000 Lehrer und etwa 297.000 Polizisten.[3]

  1. § 3 Abs. 1 BeamtStG, § 4 BBG
  2. Öffentlicher Dienst: Beschäftigte nach Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, 30. Juni 2020. Statistisches Bundesamt, 31. August 2023, abgerufen am 7. November 2023 (abgezogen sind etwa 22.000 Richter (vgl. Richterstatistik 2020 des BfJ)).
  3. Fachserie 14, Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes 2021. (PDF) In: destatis.de. 23. November 2022, abgerufen am 7. November 2023 (S. 46).

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