Berlin/Bonn-Gesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands
Kurztitel: Berlin/Bonn-Gesetz
Abkürzung: Berlin/BonnG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: 105-24
Erlassen am: 26. April 1994 (BGBl. I S. 918)
Inkrafttreten am: 7. Mai 1994
Letzte Änderung durch: Art. 57 G vom 12. Dezember 2019
(BGBl. I S. 2652, 2721)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2020
(Art. 60 G vom 12. Dezember 2019)
GESTA: G026
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Berlin/Bonn-Gesetz regelt unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des sogenannten Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem die Bundeshauptstadt Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.

Das Gesetz legte fest, dass sich in beiden Städten Bundesministerien befinden. Die Aufteilung lag in der Kompetenz des Bundeskanzlers. Allerdings gab es für die Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn, für den „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien […] erhalten bleibt.“ (§ 4 Abs. 4) Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Namenszusatz „Bundesstadt“ führen. Eine sogenannte „Ausgleichsvereinbarung“, die die weiteren Modalitäten regelt und das Gesetz ergänzt, wurde am 29. Juni 1994 verabschiedet.[1]

Die Umsetzung erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. So transportierten im Juli desselben Jahres 24 Züge etwa 50.000 Kubikmeter Umzugsgut, darunter ca. 36.000 Bücher und 11.000 Meter Akten nach Berlin.[2][3] Ebenfalls wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet in jenem Jahr nach Bonn: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.

Das Kabinett Merkel IV erklärte sich 2018 dazu bereit, mit der Region Bonn einen „Bonn-Vertrag“ auszuverhandeln.[1] Die Umsetzung obliegt seit dem Regierungswechsel 2021 der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die gleichzeitig „Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich“ ist.

Der Bundesrat als zweites Organ der Gesetzgebung und Vertretung der Länder auf Bundesebene[4] wird von dem Gesetz nicht umfasst, da er 1991 noch dafür gestimmt hatte, in Bonn zu verbleiben und der Beschluss, nach Berlin, umzuziehen, erst 1996 nach der Verabschiedung dieses Gesetzes gefällt wurde.[5]

  1. a b Berlin/Bonn-Gesetz und Ausgleichsvereinbarung. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 24. Juli 2022.
  2. Umzug des Bundestages nach Berlin: Chronik. (PDF) Deutscher Bundestag, 24. Juni 2016, S. 16, abgerufen am 25. März 2020.
  3. Süddeutsche Zeitung: Von Bonn nach Berlin. Abgerufen am 25. März 2020.
  4. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 50. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 30. Juli 2022: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“
  5. Vom Rhein an die Spree. Bundesrat, 21. September 2010, abgerufen am 30. Juli 2022.

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