Besatzungsstatut

Das Besatzungsstatut im Original, ein Gründungsdokument der Bundesrepublik, ausgestellt im Haus der Geschichte in Bonn

Das Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949[1] regelte die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich. Es trat am 21. September 1949 in Kraft.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügte bei ihrer Entstehung noch nicht über die volle Staatsgewalt, weil die oberste Gewalt bei den Alliierten lag. In diesem Statut räumten die drei Westmächte, vertreten durch die Alliierte Hohe Kommission, der Bundesrepublik und ihren Ländern die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt ein. Sie beschränkten ihre bisher beanspruchte Zuständigkeit, behielten aber die Hoheitsrechte unter anderem auf den Gebieten Außenpolitik, Entmilitarisierung, Wiedergutmachung, Aufnahme von Flüchtlingen und die Kontrolle über die Ruhr. Alle Verfassungsänderungen und Gesetze blieben dem Einspruchsrecht der Besatzungsmächte unterworfen. Das Land blieb weiter militärisch besetzt, damit die Alliierten notfalls die politische Gewalt wieder ganz übernehmen konnten. Mit den Pariser Verträgen 1954/55 wurde das Besatzungsstatut aufgehoben, insbesondere durch den Beitritt Deutschlands zur WEU und der NATO.

  1. ABl. der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland 1949, S. 13.

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