Bodenschaden

Ein Bodenschaden oder Schädliche Bodenveränderung ist eine für den Menschen erheblich nachteilige oder gefährliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. „Schädliche Bodenveränderungen“ im Sinne von § 2 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.[1]

Der Boden wurde 1999 neben Wasser und Luft zum dritten Schutzgut erklärt. Zur Sicherung des Umweltguts „Boden“ greifen neben dem BBodSchG Richtlinien, Leitfäden, Waldbaugrundsätze, Zertifizierungssysteme etc.

  1. BBodSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 2 Begriffsbestimmungen. (abgerufen am 13. September 2012).

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search