Bremer Stadtrecht

Basisdaten
Titel: Bremisches Stadtrecht
Art: Stadtrecht
Geltungsbereich: Bremen und Orte der Stadtrechtsfamilie
Rechtsmaterie: Stadtrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 1303–1308
Inkrafttreten am: 1308
Letzte Neufassung vom: 1428, 1433
Außerkrafttreten: 19. Jahrhundert
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bremer Stadtrecht war das im Laufe des Hochmittelalters entwickelte, 1303 erstmals kodifizierte Stadtrecht der Hansestadt Bremen. Es blieb bis zur Ablösung durch moderne Kodifikationen im Zusammenhang mit den Entwicklungen nach der Französischen Revolution und den Befreiungskriegen im 19. Jahrhundert trotz Änderungen und Weiterentwicklungen in Kraft. Letzte Reste des Stadtrechts wurden erst in der Folge der Novemberrevolution und der Bremer Räterepublik mit der Verfassung von 1920 beseitigt. Das Bremer Stadtrecht galt im Gebiet einer, im Vergleich zu anderen, z. B. insbesondere der des Lübischen Rechtes, kleinen Stadtrechtsfamilie. Es wurde sicher übernommen in den Städten Delmenhorst, Oldenburg, Verden und Wildeshausen sowie für das Weichbild Harpstedt. Der Bremer Stadtrechtsfamilie zuzurechnen gewesen sein könnte Neustadt am Rübenberge.


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