Carl Schmitt

Carl Schmitt als Student (1912)

Carl Schmitt (zeitweise auch Carl Schmitt-Dorotić;[1] * 11. Juli 1888 in Plettenberg; † 7. April 1985 ebenda) war ein deutscher Jurist, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird. Er gilt als einer der bekanntesten, wirkmächtigsten und zugleich umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts.

Schmitts Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen zahlreiche weitere Disziplinen wie Politikwissenschaft, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Sein breitgespanntes Œuvre umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten weitere Textgattungen wie Satiren, Reisenotizen, ideengeschichtliche Untersuchungen oder germanistische Textinterpretationen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den wissenschaftlichen, politischen und allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Politische Theologie“ (1922), „Freund-Feind-Unterscheidung“ (1927), „Verfassungswirklichkeit“ (1928), oder „dilatorischer Formelkompromiss“ (1931).

Schmitt trat ab 1933 für den Nationalsozialismus ein und wurde am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Die Morde zur vorgeblichen Prävention des sogenannten Röhm-Putsches von 1934 rechtfertigte Schmitt durch sein juristisches Prinzip der „Führer-Ordnung“. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. Er war Protegé von Hermann Göring und Hans Frank.[2] 1936 wurde ihm aus Kreisen der SS Opportunismus vorgeworfen; er verlor zwar daraufhin seine Parteiämter, blieb aber Mitglied der NSDAP. Dank der Protektion durch Göring und Frank blieb er Preußischer Staatsrat und behielt auch seine Professur an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.

Über seine Schüler und Bewunderer hielt sich sein Einfluss in Westdeutschland auch nach dem Zweiten Weltkrieg.

Schmitt wird heute, wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus, als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus sowie als „Prototyp des gewissenlosen Wissenschaftlers, der jeder Regierung dient, wenn es der eigenen Karriere nutzt“, weithin abgelehnt.[3] Allerdings wird er aufgrund seiner indirekten Wirkung auf das Staatsrecht und die Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik und der breiten internationalen Rezeption seiner Gedanken mitunter auch als „Klassiker des politischen Denkens“ bezeichnet.[4][5]

Prägende Einflüsse für sein Denken bezog Schmitt von politischen Philosophen und Staatsdenkern wie Thomas Hobbes,[6] Niccolò Machiavelli, Aristoteles,[7] Jean-Jacques Rousseau, Juan Donoso Cortés oder Zeitgenossen wie Georges Sorel[8] und Vilfredo Pareto.[9] Sein antisemitisches Weltbild war von den Thesen Bruno Bauers geprägt.[10]

  1. Bernd Rüthers: Besprechung von Carl Schmitt – Die Militärzeit. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Band 124, 2007, S. 729 (Digitalisat). Siehe auch die Geburtsurkunde (Memento vom 27. Januar 2012 im Internet Archive) auf den Seiten der Carl-Schmitt-Gesellschaft.
  2. Bernd Rüthers: Carl Schmitt im Dritten Reich – Wissenschaft als Zeitgeist-Verstärkung? 1. Auflage, München 1989, S. 36.
  3. Thomas Darnstädt: Weimars Ende: Mephisto als Untertan. (Memento vom 2. Juli 2010 im Internet Archive) In: Der Spiegel vom 29. Januar 2008, abgerufen am 21. Mai 2018 siehe auch PDF
  4. Zum Beispiel bezüglich des „konstruktiven Misstrauensvotums“ siehe Lutz Berthold: Das konstruktive Misstrauensvotum und seine Ursprünge in der Weimarer Staatsrechtslehre. In: Der Staat, Bd. 36 (1997), S. 81–94, oder eines änderungsfesten Verfassungskerns, siehe Reinhard Mußgnug: Carl Schmitts verfassungsrechtliches Werk und sein Fortwirken im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. In: Helmut Quaritsch (Hrsg.): Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, S. 517 ff.; Hans J. Lietzmann: Carl Schmitt und die Verfassungsgründung in der Bundesrepublik Deutschland. In: Klaus Hansen/Hans J. Lietzmann (Hrsg.): Carl Schmitt und die Liberalismuskritik, 1988, S. 107–118.
  5. Herfried Münkler: Erkenntnis wächst an den Rändern – Der Denker Carl Schmitt beschäftigt auch 20 Jahre nach seinem Tod Rechte wie Linke. In Die Welt, 7. April 2005.
  6. Helmut Rumpf: Carl Schmitt und Thomas Hobbes – Ideale Beziehungen und aktuelle Bedeutung. 1972
  7. Hugo Eduardo Herrera: Carl Schmitt als politischer Philosoph. Versuch einer Bestimmung seiner Stellung bezüglich der Tradition der praktischen Philosophie. 2010
  8. Armin Steil: Die imaginäre Revolte. Untersuchungen zur faschistischen Ideologie und ihrer theoretischen Vorbereitung bei Georges Sorel, Carl Schmitt und Ernst Jünger. 1984;
  9. S. Piet Tommissen: Gehlen – Pareto – Schmitt. In: Helmut Klages und Helmut Quaritsch (Hrsg.): Zur geisteswissenschaftlichen Bedeutung Arnold Gehlens, 1994, S. 171–197.
  10. Raphael Gross: Carl Schmitt und die Juden. Frankfurt/Main 2000

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