Compliance (Recht)

Im rechtlichen Bereich beschreibt man mit dem Begriff Compliance grundsätzlich die Einhaltung von Regeln in Form von Recht und Gesetz (Rechtstreue oder Rechtskonformität, auch Regelkonformität).[1] Darüber hinaus findet der Begriff auch als Synonym für Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen Verwendung. So steht er im unternehmerischen Zusammenhang für die Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten aller Unternehmensangehörigen sicherstellen sollen.[2]

  1. Bock, in: Kuhlen/Kudlich/Ortiz de Urbina: Compliance und Strafrecht. S. 57; Hauschka, in: Hauschka: Compliance. 2. Auflage. § 1 Rn. 2; Rotsch, in: Achenbach/Ransiek: Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Teil 1 Kap. 4 Rn. 1.
  2. Bock, Strafrechtliche Aspekte der Compliance-Diskussion – § 130 OWiG als zentrale Norm der Criminal Compliance, ZIS 2009, S. 68; Vetter, in: Wecker/Ohl: Compliance in der Unternehmerpraxis. S. 2.

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