Consejo

Consejos, spanisch Rat, Ratschlag; Ratsgremium, von lateinisch consililum, waren im habsburgisch-spanischen Weltreich, insbesondere unter Karl V. (1500–1558) und Philipp II. (1527–1598), die obersten und zentralen Regierungs-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Eingeteilt nach Regionen oder Sachgebieten spielten sie die Rolle von Ministerien. Sie waren am Hof des spanischen Königs angesiedelt, seit 1561 mit festem Sitz im Real Alcázar de Madrid.

Die Historiker Walther L. Bernecker, Horst Pietschmann teilen die Räte in drei Gruppen ein: die Räte, die für die Gesamtmonarchie oder mehrere Reichsteile zuständig waren, die Räte für die Angelegenheiten einzelner Teilreiche und die für einzelne Teilgebiete zuständigen Räte.[1]

  1. Bernecker/Pietschmann: Geschichte Spaniens. 2005, S. 109 ff.

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