Dativ

Der Dativ gehört in der Grammatik zu den Kasus (deutsch Fällen). Sein Name rührt daher, dass eine typische Funktion des Dativs ist, den Empfänger des Gegebenen zu bezeichnen. Das Wort Dativ ist entlehnt aus lateinisch (casus) dativus, zu lat. dare „geben“ und lat. datum „Gegebenes“.

Für den Dativ wird im Deutschen die Frage Wem? benutzt, er heißt in der deutschen Schulgrammatik daher auch Wem-Fall. Beispiel: Ich gebe der Frau einen Notizblock. → Frage: Wem gebe ich einen Notizblock? → Antwort: der Frau. Gemäß der Reihenfolge der Kasus in der Grammatik des Lateinischen wird der Dativ auch als 3. Fall bezeichnet. Eine Verbergänzung im Dativ bezeichnet man auch als indirektes Objekt; es ist „der Kasus des statischen Zustands oder der Lagebezeichnung, des Besitzers und des Empfängers“.[1] Nach Otto Behaghel bezeichnet der Dativ die Person, der ein Vorgang oder eine Handlung sich zuwendet.[2]

  1. Inge Pohl: Semantische Unbestimmtheit im Lexikon. Peter Lang, Bern 2010, ISBN 3-631-60061-5, S. 224.
  2. Otto Behaghel: Deutsche Syntax. Bd. 1, C. Winter, Heidelberg 1923, S. 609.

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