Deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt

Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Kurztitel: Deutsch-sowjetischer Nichtangriffsvertrag,
auch: Molotow-Ribbentrop-Pakt
Datum: 23. August 1939
Inkrafttreten: 23. August 1939
Fundstelle: RGBl. 1939 II, S. 968 f.
Vertragstyp: Bilateral
Rechtsmaterie: Nichtangriffsvertrag
Unterzeichnung: 24. August 1939
Ratifikation: 24. September 1939
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Moskau, 24. August 1939: Handschlag Stalins und Ribbentrops nach der Unterzeichnung des Nichtangriffspakts
Bekanntmachung über den deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag vom 25. September 1939 im Reichsgesetzblatt

Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt (vollständige Bezeichnung: Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) oder nach den Unterzeichnern Molotow-Ribbentrop-Pakt genannt, ist auch als Hitler-Stalin-Pakt bekannt. Er war ein Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion, der am 24. August 1939 (mit Datum vom 23. August 1939) in Moskau vom Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop und dem sowjetischen Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten Wjatscheslaw Molotow in Anwesenheit Josef Stalins (als KPdSU-Generalsekretär de facto Führer der Sowjetunion) und des deutschen Botschafters Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg unterzeichnet und publiziert wurde. Der Pakt garantierte dem Deutschen Reich die sowjetische Neutralität für den vorbereiteten Angriff auf Polen und den Fall eines möglichen Kriegseintritts der Westmächte.

Ein geheimes Zusatzprotokoll „für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung“ rechnete den größten Teil Polens sowie Litauen der deutschen Interessensphäre zu, Ostpolen, Finnland, Estland, Lettland und Bessarabien der sowjetischen.

Nachdem die Wehrmacht beim Überfall auf Polen die westpolnischen Gebiete und die Rote Armee daraufhin Ostpolen militärisch besetzt hatten, wurde mit dem Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939 eine engere Zusammenarbeit der beiden Staaten vereinbart und die Interessengebiete den neuen Verhältnissen angepasst. Neben einer Bekräftigung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit präzisierten begleitende, teils geheime Abkommen die Aufteilung Polens, schlugen die baltischen Staaten, diesmal mit Litauen, der Sowjetunion zu und legten die Überführung der deutschen, ukrainischen und weißrussischen Minderheiten aus den betroffenen Gebieten in den eigenen Machtbereich fest.

Mit dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 brach das Deutsche Reich diese beiden Verträge.


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