Deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan

Bundeswehrsoldaten mit Radfahrzeug Dingo in Afghanistan (2009), im Hintergrund ein deutscher Tornado-Jet

Die deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan bezeichnet im Wesentlichen den Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen des von der US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September in New York ausgerufenen Kriegs gegen den Terror in Afghanistan.[1][2]

Nachdem die von den Taliban beherrschte afghanische Regierung die Auslieferung Osama bin Ladens, den die Vereinigten Staaten als Verantwortlichen für die Anschläge ansahen, verweigert hatte, entsandten zunächst nur die Vereinigten Staaten ihre Streitkräfte in das sog. Islamische Emirat Afghanistan. Unter Berufung auf das Recht zur Selbstverteidigung in Art. 51 der UN-Charta begann am 7. Oktober 2001 die (nicht auf Afghanistan beschränkte) Operation Enduring Freedom (OEF), der sich nach einem NATO-Beschluss vom 2. Oktober 2001 auch die europäischen Bündnispartner in Wahrnehmung ihrer Beistandspflicht angeschlossen hatten.[3] Der Krieg in Afghanistan 2001–2021 war der erste und bisher einzige Bündnisfall gem. Art. 5 des NATO-Vertrags.

Bis zum 15. Dezember 2010 beteiligte sich die Bundeswehr an der OEF mit Kampfeinsätzen des Kommando Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan, dem ABC-Abwehrbataillon Kuwait sowie dem Einsatz deutscher See- und Seeluftstreitkräfte am Horn von Afrika.[4][5][6] Die deutsche Beteiligung an der Seeraumüberwachung im Mittelmeer im Rahmen der NATO-geführten Operation Active Endeavour (OAE) war bis zum 31. Dezember 2013 mandatiert.[7]

Von 2001 bis 2014 beteiligte sich Deutschland aufgrund der Bonner Vereinbarung und entsprechender UN-Mandate außerdem an der International Security Assistance Force (ISAF),[8][9] deren Auftrag in der sicherheitspolitischen Stabilisierung Afghanistans bestand.

  1. vgl. Steve Biedermann: Der Konflikt in Afghanistan und die UN. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, abgerufen am 21. Juni 2023.
  2. Martin Kühnemund: Die Vereinten Nationen und der ‚Krieg gegen den Terrorismus.’ Neue Herausforderungen für das UN-System kollektiver Sicherheit. LMU München, Geschwister-Scholl-Institut, ohne Jahr.
  3. Christian Schaller: Operation Enduring Freedom und das Recht auf Selbstverteidigung gegen Terroristen. Die Friedens-Warte 2011, 10 Jahre Krieg gegen den Terror, S. 111–137.
  4. Operation Enduring Freedom – Begriffserklärung und zeitlicher Ablauf der militärischen Operation. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 8. Januar 2014.
  5. Afghanistan-Konzept der Bundesregierung. Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bundesministerium des Innern, 1. September 2003.
  6. Kampf gegen den internationalen Terrorismus – OEF Operation Enduring Freedom. bundeswehr.de, abgerufen am 5. Juli 2023.
  7. Operation „Active Endeavour“. bundeswehr.de, abgerufen am 5. Juli 2023.
  8. Der deutsche Einsatz in Afghanistan. Bundesregierung, PDF abgerufen am 21. Juni 2023.
  9. Überblick über die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 15. November 2006, S. 4, 7 f., 12 f.

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