Deutsches Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937

Deutschland in den Grenzen von 1937, wie es völkerrechtlich – aufgrund alliierten Vorbehaltsrechts – bis 1990 Bestand hatte, jedoch ab 1970 zunehmend an Bedeutung verlor.

Das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist ein bis in die 1970er Jahre häufig verwendeter Begriff in der westdeutschen Politik, wenn es um die sogenannte deutsche Frage ging. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die damaligen Hauptsiegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geografischer Hinsicht zu erfassen, was letztlich auch „fast ganz einhelliger Auffassung“ unter den Staats- und Völkerrechtlern entsprach.[1]

Aufgrund der völkerrechtlichen Kontinuität des Deutschen Reiches in Form der Bundesrepublik Deutschland erhob diese bis zum Warschauer Vertrag (1970) Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches, die seit der Aufteilung des Reiches formal lediglich unter polnischer und sowjetischer Verwaltungshoheit standen. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 und dem Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge wurde die Frage der Grenzen Deutschlands abschließend geklärt.

  1. Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Teil II, Kapitel III, S. 98; vgl. hierzu ebda., S. 99–102.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search