Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird[1] und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.
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