Diplom-Jurist

Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird[1] und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.

  1. Bernd Huber, Rektor LMU: Dipl. jur. LMU München. In: Ludwig Maximilian Universität München. LMU, 16. Juni 2022, abgerufen am 16. Juni 2022.

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