Diplomatenkennzeichen

Diplomatenkennzeichen werden Kfz-Kennzeichen genannt, die für die Angehörigen einer diplomatischen Mission oder für die Angehörigen einer Internationalen Organisation, die im Gastland tätig ist, ausgegeben werden. Auch die Dienstfahrzeuge der Missionen erhalten Diplomatenkennzeichen. Bedienstete konsularischer Vertretungen erhalten oft besondere, in der Regel aber keine Diplomatenkennzeichen. Honorarkonsuln erhalten häufig ein gewöhnliches Zivilkennzeichen, dürfen aber ein CC-Zusatzschild an ihrem Fahrzeug anbringen. Die jeweilige Handhabung ist international nicht einheitlich. Die Kennzeichnung ist – auch in dieser Differenzierung – erforderlich, um auf die unterschiedlichen Vorrechte, Immunitäten und Befreiungen der jeweiligen Fahrzeuginsassen hinzuweisen.


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