Donaumast ist die in Deutschland[1] übliche Bezeichnung für eine bestimmte Bauform von Freileitungsmasten für zwei oder vier Drehstromkreise, bei der sich je zwei Leiterseile eines Stromkreises auf einer Traverse befinden und eines auf der anderen.[2] In der Regel ist die breitere Traverse unten, die schmalere oben.
Der Name geht zurück auf die 1927 in Betrieb genommene 110-kV-Hochspannungsleitung längs des Donautales zwischen Regensburg und dem Kraftwerk Kachlet oberhalb von Passau, bei der diese Mastform erstmals zum Einsatz kam.[3] Allerdings wurden bereits zuvor Masten in dieser Anordnung gebaut, zum Beispiel eine 1910 errichtete 110-kV-Anlage in Ontario, Kanada.[4]
Die Donaumast-Anordnung bildet einen Kompromiss zwischen der Einebenenanordnung (die eine breitere Trasse benötigt) und der Dreiebenenanordnung (die höhere Masten erfordert).
Donaumasten sind in den Alten Bundesländern die häufigste Bauart von Hochspannungsmasten für Drehstrom-Hochspannungs-Übertragung (DHÜ) für zwei Stromkreise, während in den Neuen Bundesländern die Einebenenanordnung der Leiterseile für die 110-kV-Spannungsebene verbreitet ist; für 380 kV dominieren auch hier Donaumasten.
Vereinzelt sind Donaumasten anzutreffen, bei denen die Anordnung kopfsteht, die breitere Traverse mit zwei Leiterseilen also über der schmaleren angebracht ist, etwa bei der Eyach-Überquerung der Anlage 615.
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