Einfriedung

Einfriedung des Heldendenkmals in Rheinsberg

Eine Einfriedung oder Umfriedung (veraltet auch Einfriedigung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.[1]

Dazu gehören insbesondere Grenzwände, Mauern, Zäune, Hecken, Wälle und Gräben.

Gartenzaun eines Vorgartens in Pett Level/Sussex
  1. Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 1990, Az. 4 TG 510/90, Volltext.

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