Eisenbahnwagen

Nachbau von 1935 eines Personenwagens der 3. Wagenklasse der Ludwigseisenbahn, dessen Original unter Leitung des Ingenieurs Paul Camille von Denis entstand[1]
Zweiachsiger Drehschieber-Seitenentladewagen Bauart Fcs092 in einem Schotterzug
Reisezugwagen der Rhätischen Bahn
Pfannenwagen zum Transport von flüssiger Schlacke (BAMAG: Berlin-Anhaltische Maschinenbau Aktiengesellschaft)
Bahnpostwagen der Deutschen Bundespost

Ein Eisenbahnwagen – auch als Waggon oder Wagon (Aussprache: [vaˈgɔŋ] oder [vaˈɡɔ̃ː], süddt./österr. [vaˈgoːn]; Plural: Waggons, süddt./österr. auch Wagone, Waggone [vaˈgoːnə]) bezeichnet – ist ein Schienenfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Man unterscheidet zwischen Güterwagen, die zum Transport von Wirtschaftsgütern verwendet werden, und Reisezugwagen, deren Aufgabe es ist, Personen zu befördern. In Deutschland gehören Reisezugwagen und Güterwagen zu den Regelfahrzeugen. Ebenfalls zu den Eisenbahnwagen werden die Bahndienstwagen gezählt, die wiederum nicht zwingend den Regelfahrzeugen zugerechnet werden. Bei vielen Sekundär- und Lokalbahnen sowie Kleinbahnen wurden Personenwagen früher, analog zur Straßenbahn, als Beiwagen bezeichnet.

  1. Wolfgang Mück: Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft. Die kgl. priv. Ludwigseisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth. (Dissertation an der Universität Würzburg). Fürth 1985 (2. neubearb. Auflage), S. 115–126

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