Existenzrecht Israels

Das Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht Israels auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art. Ein solches Recht besitzen nach dem Völkerrecht alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten.

Rechtsgrundlage von Israels Unabhängigkeitserklärung von 1948 und damit seiner Staatsgründung waren das Völkerbundsmandat für Palästina und der UN-Teilungsplan für Palästina. Seitdem versuchten einige Nachbarstaaten, den Staat Israel mit mehreren Angriffskriegen zu zerstören. Seit dem Waffenstillstand von 1949 bildete die Grüne Linie faktisch Israels Außengrenze. Mit der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates von 1967 wurde Israels Recht bestätigt, in sicheren, auszuhandelnden Grenzen zu leben. Einige arabische Staaten stimmten der Resolution zu und erkannten Israels Existenzrecht damit an. Bis 2020 erkannten 162 UN-Mitgliedsstaaten den Staat Israel an. Für diese Staatenmehrheit ist die Anerkennung Israels eine notwendige Bedingung für den Aufbau eines lebensfähigen Palästinenserstaates und für dauerhaften Frieden in der Region.

Gegenwärtig lehnen die meisten Palästinenserorganisationen, Syrien, der Iran sowie Antizionisten und Antisemiten den Staat Israel ab. Sie weisen die Forderung, sein Existenzrecht anzuerkennen, als Legitimation einer rechtswidrigen Besatzungs- und Annexionspolitik zurück oder verfolgen weiter das Ziel, Israel zu zerstören.


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