Fahneneid der NVA

Der Fahneneid wurde in der DDR durch jeden zur Nationalen Volksarmee (NVA) Einberufenen bei seiner Vereidigung geleistet. Der Wortlaut war Bestandteil des Wehrdienstgesetzes. Zunächst nur als „Schwur“ bezeichnet, wurde er erst ab 1962 zum „Fahneneid“.


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