Fahrradkarte

Fahrradkarte für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), ausgegeben durch die Deutsche Bahn aus einem Automaten in Köln West. Preis: 2,40 Euro

Eine Fahrradkarte (auch Fahrradticket, Schweiz: Veloticket) ist eine Fahrkarte für die Mitnahme unverpackter Fahrräder oder ähnlicher Gepäckstücke mit dem öffentlichen Personenverkehr.

In der ursprünglichen Form handelt es sich um Scheine (meistens von der Eisenbahn), die an jedem Fahrrad befestigt und mit Fahrtziel, Namen und Adresse versehen werden mussten. Die Räder wurden dann in gesonderte Gepäckabteile oder -wagen der Züge abgestellt oder von Bahnpersonal dort angenommen und wieder ausgegeben. Im Nahverkehr wurde später die Fahrradmitnahme auch in allen Türbereichen erlaubt bzw. Gepäckabteile für die Fahrgäste zugänglich gemacht und mit Klappsitzen versehen. Damit entfiel die Notwendigkeit, Fahrscheine fest an jedem Rad anzubringen – Fahrgast und Fahrrad wurden nicht mehr getrennt untergebracht.

Im Schienenpersonenfernverkehr wurden Gepäckwagen durch Abteile mit Fahrradstandplätzen ersetzt. Wegen begrenzter Kapazitäten muss hier zusammen mit dem Kauf einer Fahrradkarte eine Anmeldung bzw. Reservierung vorgenommen werden. Es gibt Fahrradkarten auch für internationale Verbindungen in Nachbarländer.

Heute können in nahezu allen öffentlichen Verkehrsmitteln – U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fährschiff – Fahrräder mitgenommen werden. Im Allgemeinen werden dafür Zusatzfahrkarten mit stark unterschiedlichen Konditionen ausgegeben. In einzelnen Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ist für die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen kein zusätzliches Ticket nötig (gilt an Werktagen z. T. erst ab 9 Uhr). In einigen Verkehrsverbünden können Fahrräder ebenfalls kostenlos mitgenommen werden. Es gibt hier allerdings Einschränkungen, besonders werktags vor 9:00 Uhr bzw. durch abweichende Tarifbestimmungen einzelner Verkehrsunternehmen. Daneben bestehen auch Sonderregelungen, beispielsweise für Besitzer von Abonnement-Zeitkarten, die zu bestimmten Zeiten (Wochenende oder abends) eine kostenlose Mitnahme erlauben. Der Erwerb einer Fahrradkarte garantiert nicht die tatsächliche Fahrradbeförderung. Voraussetzung ist ein ausreichendes Platzangebot; Kinderwagen, Rollstuhlfahrer etc. haben immer Vorrang.

In Verkehrsmitteln des Stadtverkehrs gelten manchmal zeitliche Einschränkungen für die Fahrradmitnahme. So ist im Hamburger Verkehrsverbund die Fahrradmitnahme montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr nicht erlaubt (außer auf den Hafenfähren).[1]

Zudem sind aufgrund geringer Platzkapazitäten Fahrradanhänger, Tandems und Fahrräder mit Motorausrüstung (E-Bikes), welche nach der Straßenverkehrsordnung als Kraftrad statt als Fahrrad gezählt werden, von der Mitnahme ausgeschlossen.

  1. HVV Fahrradmitnahme Hamburg. In: hamburg.de. Abgerufen am 17. August 2022.

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